Daten die wir 'hätten' vs Katalog VDS
"Hättten wir" (bzw kommen wir dran) | Möchte VDS (lt FAQ BNetzA) | |
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eMAC Adresse d. Clients | "Die MAC-Adresse eines Endgerätes kann nicht als zusätzliche Anschlusskennung gespeichert werden" | |
Public IP des Clients (NAT) | "... eine Internetnutzung zugewiesene IP-Adresse zu speichern ... " | |
Private IPv4 d. Clients | "Hierunter ist – ausschließlich – die öffentliche IP-Adresse zu verstehen" | |
Verbindungen des Clients
| Keine Quelle | |
| "Nein, weitere Verkehrsdaten wie die Portadressen dürfen nicht gespeichert werden" | |
Hostname d. Clients (wenn mittels DHCP übermittelt) | ||
Knoten an dem der Client hängt (Public-IP?) | "Die Anschlusskennung ist in öffentlichen WLANs im Allgemeinen die netzseitige Kennung des HotSpot" | |
IPv6 Adresse des Clients (wenn aktive Kommunikation) | ||
Benutzerkennung FAQ: "Wird dem Endnutzer keine Benutzerkennung zugeteilt, wie dies beispielsweise in registrierungsfreien HotSpots der Fall ist, entfällt diese Speicherpflicht" |
Veröffentlicht
Schnittmenge zwischen VDS Forderung und Daten die wir haben. vdsutltras.freifunk-muensterland.de
Online, Public & Realtime. (Technik: Elasticsearch)
Über Zeit:
Client (v4 via NAT, v6) zugewiesene Public IP | IP des Freifunk Routers |
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Wem müssen wir das erklären?
- Den Routerbetreibern (according to Cpt. Obvious)
- Via Rundschreiben
- Den Freifunk Nutzern
- Müssten wir bei VDS "total sicher" nicht, da Gesetz. Aber wir machen ja nicht "total sicher" sondern Extreme Edition.
Müssen wir die bekannten Kontaktdaten der Routerbetreiber (da wo wir sie haben) löschen?
Abgesehen von generellen Überlegungen dazu: Nein, deren Identität ist via VDS Abfrage eh zugänglich.